Unter Kommunalwahlen versteht man sämtliche Wahlen in den Kommunen. Das können Gemeinden, Kreise, Städte oder Stadtbezirke sein. Gewählt werden dabei die Vertreter*innen, die zukünftig wichtige Entscheidungen in den Kommunen treffen.
Wichtiges zu den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023
Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein darf jede Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit einer der EU-Mitgliedstaaten besitzt, seit mindestens sechs Wochen wohnhaft in Schleswig-Holstein gemeldet ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht hat, teilnehmen.
Die Amtszeit der neu gewählten Vertreter*innen beträgt fünf Jahre (01. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2028).
Jede und damit auch Deine Stimme zählt!
Im Vorfeld der Kommunalwahlen bekommst Du eine Wahlbescheinigung per Post zugeschickt. Nun kannst Du Dich zwischen zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe entscheiden:
Gehst Du lieber in einem Wahllokal wählen, hast Du dafür am 14. Mai 2023 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Zeit. Wo Du genau hingehen musst, kannst Du Deiner Wahlbescheinigung entnehmen.
Solltest Du Dich stattdessen für die Briefwahl entscheiden, musst Du hierfür Briefwahlunterlagen beantragen. Auf Deiner Wahlbescheinigung wird beschrieben, was Du dafür unternehmen musst. Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen auch im Wahlamt Deiner Kommune abzuholen und – bei Bedarf – dort sogar gleich auszufüllen und abzugeben. Briefwahlunterlagen musst Du bis Freitag, 12. Mai 2023, 12 Uhr beim Wahlamt anfordern. (Solltest Du plötzlich erkranken, geht es sogar bis zum 14. Mai 2022, um 15:00 Uhr).
Wen Du bei den Kommunalwahlen 2023 wählst, ist Deine Entscheidung und geht niemanden etwas an. Entscheidend ist, dass Du Dich im Vorfeld über die antretenden Organisationen/Vereine/Parteien informierst und Dir ein Bild von deren Leistungen in der Vergangenheit und den aktuellen Wahlprogrammen machst.